Das Aufgabengebiet des Teams 301 „Gewerbe, Landwirtschaft“ erstreckt sich auf eine große Bandbreite verschiedener Rechtsgebiete. Zunächst handelt es sich hierbei um den Vollzug der Gewerbeordnung und der dazugehörigen Spezialgesetze (u.a. Handwerksordnung, Gaststättengesetz, Spielverordnung, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Nichtraucherschutz). Als zweites großes Rechtsgebiet ist der rechtliche Vollzug des Gesundheitswesens (u.a. Apotheken, Heilpraktiker, Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung) und des Veterinärwesens (Lebensmittelrecht, Fleischhygienerecht, Tierseuchenrecht, Tierschutz und Tierkörperbeseitigung) zu nennen. Weitere Gebiete sind das Jagd-, Forst- und Fischereirecht, das Kaminkehrerwesen, das Abmarkungsrecht, das landwirtschaftliche Pachtrecht und das Bestattungsrecht. Es werden hier die Aufgaben als Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde (Erlass von Anordnungen bzw. Auflagenbescheiden) und Bußgeldbehörde (Ahndung von Rechtsverstößen) wahrgenommen.
Weitere - nicht näher aufgeführte - Aufgaben: Abmarkungsrecht, Feldgeschworene; Bekämpfung der Schwarzarbeit; Bestattungsrecht (Friedhöfe); Handswerksrecht