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Die Mitarbeiter der Verkehrsbehörde stehen Ihnen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes zur Verfügung: Anschrift: Landratsamt Donau-Ries Pflegstraße 2 86609 Donauwörth Telefon: 0906/74-106 oder 74-239 Fax: 0906/74-204 Straßenverkehrsangelegenheiten aus dem Bereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung für Handwerksbetriebe, für Tätige im sozialen Dienst und für Handelsvertrteter
Eine Ausnahmegenehmigung kann für Handwerksbetriebe, für Tätige im sozialen Dienst und für Handelsvertreter erteilt werden. Ein entsprechender Nachweis für die Tätigkeiten, (Handelsvertreterausweis, Handwerkerausweis) muss hiefür erbracht werden. Die Ausnahmegenehmigungen werden für ein Jahr und stets widerruflich erteilt. - Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und der Ferienreiseverordung
Eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot ist für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und für Lastkraftwagen mit einem zul. Gesamtgewicht ab 3,5 t mit Anhänger notwendig. Die Ausnahmegenehmigung kann für Sonn- und Feiertage von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr erteilt werden. Es können Einzelgenehmigungen für Einzelfahrten oder Dauergenehmigung für 1 bzw. 3 Jahre beantragt werden. - Erlaubnis zur Durchführung von Fest bzw. Faschingsumzügen
Sind qualifizierte Straßen ( Kreisstr., Staatsstr. oder Bundesstr.) von der Veranstaltung betroffen, muss durch das Landratsamt Donau-Ries eine entsprechende Erlaubnis erteilt werden. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Erlaubnis für die Veranstaltung die jeweilig zuständige Gemeinde. - Verkehrsrechtliche Anordnung bei Arbeitsstellen im Straßenraum
Für die Genehmigung von Arbeitsstellen im Straßenraum, ist bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sind die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsamt bzw. Große Kreisstädte) zuständig. Für Gemeindestraßen liegt die Zuständigkeit bei der jeweilig betroffenen Gemeinde. Damit Sie die verkehrsrechtliche Anordnung noch rechtzeitig, bis zum geplanten Beginn der Maßnahme erhalten, ist der Antrag mindestens 1 Woche, bei größeren Maßnahmen (Vollsperrung, Umleitungen etc.) mindestens 2 Wochen vorher zu stellen. Zum Antrag ist eine Planskizze über die genau Lage der Arbeitsstelle und einen für die Arbeiten vorgesehen Beschilderungsplan (Regelplan) bzw. Verkehrszeichenplan oder Umleitungsplan vorzulegen. - Großraum und/oder Schwertransporte
Einer Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen nach der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung oder die gesetzlichen Grenzen der Ladung tatsächlich überschreiten. Die Antragstellung für einen Großraum und/oder Schwertransport kann beim Landratsamt Donau-Ries erfolgen, wenn der Transport im Landkreis beginnt oder wenn sich der Firmensitz des Antragstellers im Landkreis Donau-Ries befindet. Es können Einzelerlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für einzelne Fahrten und Dauererlaubnisse (für den Landkreis Donau-Ries und allen angrenzenden Landkreisen, für 1 Jahr) beantragt werden. Die Bearbeitung einer Einzelerlaubnis/ -ausnahmegenehmigung beträgt i. d. Regel 1-2 Wochen, je nach Fahrtstrecke, bei Nachberechnungen von Brückenbauwerken können längere Fristen erforderlich werden. Bei Dauererlaubnissen/ -ausnahmegenehmigung beträgt die Bearbeitungszeit ca. 3-4 Wochen.
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