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Übersicht - Schülerbeförderung als Landkreisaufgabe

Es ist Aufgabe des Landkreises Donau-Ries die notwendige Beförderung der Schüler zu Förderschulen und weiterführenden Schulen sicherzustellen. Die Beförderung besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe. Voraussetzung ist, dass für SchülerInnen ab der 5. Jahrgangsstufe der Schulweg länger als 3 km ist und den Schülern die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist oder eine dauerhafte Behinderung des Schülers vorliegt. (Beachten Sie hierzu das Formular zum Download weiter unter auf dieser Seite: Erfassungsbogen)

Ab der 11. Klasse können Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen Anträge auf Kostenerstattung stellen. Wählen Sie für die Anträge bitte die Formulare zum Download (Antrag auf Fahrtkostenerstattung; Anerkennung auf Einsatz eines privateigenen Kraftfahrzeuges) weiter unten auf der Seite.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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