Letzte Aktualisierung: 06.09.2010 |
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Die Mitarbeiter der Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) stehen Ihnen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamts zur Verfügung. Telefonisch ist die Führerscheinstelle unter den Nummern (0906) 74 - 1 00 und (0906) 74 - 280 erreichbar, per Fax unter der Nummer (0906) 74 - 219.
Was können Sie beantragen?
- den neuen EU-Führerschein (seit 01.01.1999)
- den Internationalen Führerschein
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen oder Krankenwagenwagen, Pkw im Linienverkehr.
Voraussetzungen?
- Ein biometrisches Lichtbild
- Kopie des Personalausweises sowie Ihres jetzigen Führerscheines.
Der Antrag ist grundsätzlich persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes abzugeben, da für die Beantragung die Unterschrift mittels Schablone und Folienstift notwendig ist.
Hinweis: Anträge werden grundsätzlich nicht per Post zugeschickt.
Kosten?
Die Kosten für die Umstellung in eine EU-Fahrerlaubnis betragen derzeit 24,00 Euro. Ein internationaler Führerschein kostet 15,00 Euro.
Zu nachfolgenden Themen finden Sie weitere Informationen (Beschreibungen erhalten Sie durch Anklicken der Bezeichnung):
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