Letzte Aktualisierung: 06.09.2010 |
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Hauptaufgabe des Sachgebiets Sozialwesen ist die Gewährung von Sozialhilfeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, die den Empfängern der Hilfe die Führung eines Lebens ermöglichen sollen, das der Würde des Menschen entspricht.
Die Sozialhilfe umfasst:
- Hilfe zum Lebensunterhalt und
- Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Eingliederungshilfe für Behinderte, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege).
Anträge auf Sozialhilfeleistungen können bei allen Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Donau-Ries, bei denen auch die erforderlichen Antragsformulare vorhanden sind, gestellt werden.
Zu beachten ist, dass Sozialhilfeleistungen grundsätzlich nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Bedürftigkeit beim Träger der Sozialhilfe oder den von diesem beauftragen Stellen gewährt werden können. Auch kommt in aller Regel eine Schuldenübernahme durch die Sozialhilfe nicht in Betracht.
Da die Anspruchsvoraussetzungen auf Sozialhilfe vielfach von sehr individuellen Gegebenheiten abhängig und die Besonderheiten jeden Einzelfalles zu beachten sind, empfiehlt es sich, sich vom zuständigen Sozialhilfesachbearbeiter nach vorheriger - am einfachsten telefonischer - Terminvereinbarung beraten zu lassen. Dabei erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung mitbringen müssen.
Weitere Aufgaben des Sachgebiets Sozialwesen sind die Gewährung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Zu folgenden Leistungen erhalten Sie nähere Informationen durch Anklicken der Bezeichnung:
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