Führerscheinstelle

Lageplan Führerscheinstelle am Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth

Die Führerscheinstelle befindet sich im Kloster Heilig-Kreuz, Heilig-Kreuz-Str. 19, 86609 Donauwörth

 

 

Im Bürgerservice Nördlingen (Bürgermeister-Reiger-Straße 5) können ebenfalls Anliegen zu Führerscheinen bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie: In der Führerscheinstelle Donauwörth ist nur Kartenzahlung möglich.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Hier können Sie online Termine reservieren:

- Terminreservierung Zulassung und Bürgerservice/Führerschein Nördlingen

- Terminreservierung Führerscheinstelle Donauwörth

- Terminreservierung Zulassung Donauwörth

Die Zufahrt zur Führerscheinstelle Donauwörth im ehemaligen Kloster ist bedingt barrierefrei. Die Zufahrt ist abschüssig. Bitte kontaktieren Sie uns ggf. im Vorfeld Ihres Besuchs, um die Zugangsmöglichkeit zu besprechen!

Personen, die mit Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen möchten, benötigen eine Fahrerlaubnis, die durch einen Führerschein nachgewiesen wird.

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Kontakt
  • Führerscheinstelle
    Sachbearbeitung
    Heilig-Kreuz-Straße 19, 86609 Donauwörth
    phone 0906 74-6278
    mail fahrerlaubnisbehoerde@lra-donau-ries.de
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    Wichtige Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

    Die Regelung zum Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass bis zum Jahr 2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

     

    Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

    Geburtsjahr

    Umtausch bis zum:

    Vor 1953

    19.01.2033

    1953-1958

    19.01.2022 (verlängert bis 19.07.2022)

    1959-1964

    19.01.2023

    1965-1970

    19.01.2024

    1971 oder später

    19.01.2025

    Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr*.

    Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

    Ausstellungsjahr

    Umtausch bis zum:

    1999-2001

    19.01.2026

    2002-2004

    19.01.2027

    2005-2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012-18.01.2013

    19.01.2033

    *Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben bereits ein Gültigkeitsdatum (Feld 4b) und müssen erst zu diesem Datum erneuert werden.

    Weitere Schlagworte: Führerscheinstelle, Führerscheinstelle, Führerschein, fahrerlaubnis, license, driver, fahren, auto, Führerschein abholen

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