Aktuelle Informationen
Seit 01.10.2017 ist es möglich, dass Wiederzulassungen von Fahrzeugen auf denselben Halter auch internetbasiert vorgenommen werden können. Die Voraussetzungen hierfür sind in den §§ 14, 15e Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Diese sind insbesondere:
- Vorhandensein eines elektronischen Identitätsnachweises (=Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, bei dem die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und zum Auslesen dieses Identitätsnachweises ein entsprechendes Lesegerät. Die Plattform zur Wiederzulassung ist über diesen Link erreichbar: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrdonauries
- die Wiederzulassung darf nur von einer natürlichen Person, also nicht von einer jur. Person wie z. B. einer GmbH beantragt werden
- die Vorlage der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, die nicht vor dem 01.01.2015 ausgegeben worden sein dürfen, sind erforderlich.
- das Girokonto für den Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer muss ebenfalls auf den Halter lauten
- Es darf sich bei der Wiederzulassung nicht um ein eigentlich von der Zulassungs- bzw. Versicherungspflicht befreites Fahrzeug handeln.
- Das Kennzeichen muss bereits vor der Wiederzulassung reserviert worden sein.
- Das Fahrzeug muss bereits vor der Abmeldung im Landkreis Donau-Ries reserviert worden sein
- Ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, bzw. falls erforderlich zusätzlich einer Sicherheitsüberprüfung, ist erforderlich
Beschreibung Kfz-Zulassungsbehörde
Im Landkreis Donau-Ries sind derzeit insgesamt ca. 142.000 Fahrzeuge (PKW, Lastkraftwagen, Autos, Busse, Motorräder, Zugmaschinen etc. zugelassen. Die Daten werden in der Zulassungsbehörde beim Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth und Nördlingen verwaltet. Egal, ob Sie z.B. ein neues Fahrzeug anmelden, umschreiben, oder eine Außerbetriebsetzung vornehmen möchten: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zulassungsbehörde stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Wir arbeiten dabei vor Ort an beiden Dienststellen in Donauwörth und Nördlingen mit einem so genannten Aufrufsystem: Sie ziehen an einem Automaten, der sich direkt am Eingang der Zulassungsstellen befindet, eine Wartemarke. Wenn Sie an der Reihe sind, wird Ihre Nummer auf einem Bildschirm angezeigt. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit einen Termin online zu reservieren. An beiden Dienststellen steht für die Zahlung der anfallenden Gebühren ein Kassenautomat zur Verfügung. Gezahlt werden kann mit EC-Karte oder im bar. Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde richtet sich im Übrigen nach dem „Wohnortprinzip“. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Donau-Ries haben, sind Sie bei den Zulassungsbehörden in Donauwörth und Nördlingen (Bürgerservice Nördlingen) richtig. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie ihren Firmensitz im Kreisgebiet nachweisen, dann können Sie aber auch Firmenfahrzeuge von Niederlassungen, die sich in einem anderen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt befinden, auf das Kennzeichen „DON“ oder „NÖ“ zulassen. Eine Zulassung auf den Zweitwohnsitz ist nicht möglich!
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Hinweis auf das erforderliche SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Ab 1. Februar 2014 müssen Sie für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgeben. Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung). Folgendes müssen Sie beim SEPA-Lastschriftmandat beachten:
- Sie müssen das SEPA-Lastschriftmandat immer vorlegen oder der Antragsteller füllt es vor Ort aus. Die Vorlage einer Kopie oder eines Faxes ist zulässig.
- Der Vordruck SEPA-Kombimandat muss im Original vom Girokontoinhaber und ggf. von der Halterin/dem Halter (nur erforderlich soweit Girokontoinhaber/in und der Halter/in nicht identisch sind) unterschrieben sein.
- In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen Sie statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) eintragen.
Ohne dieses SEPA-Lastschriftmandat kann Ihr Zulassungsantrag nicht bearbeitet werden.
Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe eines SEPA-Mandats:
- Kfz-Halter/innen, denen es nicht möglich ist, ein Girokonto zu führen, beantragen beim Hauptzollamt Augsburg (Dienststelle Ingolstadt) eine entsprechende Bestätigung (sog. Härtefallbescheinigung) und legen diese der Zulassungsbehörde vor.
- Bei Fahrzeugen die dauerhaft von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.
- Großkunden, die ein entsprechendes Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim Hauptzollamt hinterlegt haben und über eine Bescheinigung (Vorlage bei jeder Zulassung erforderlich) verfügen.
Die Vordrucke zum SEPA-Lastschriftmandat sowie zur Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter den Downloads (Link einfügen).
Externe Links
- Interessante Informationen rund um Fahrzeug-Zulassungen findet man auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamts unter www.kba.de
- Nähere Informationen über Haupt- und Abgasuntersuchung etc. findet man beispielsweise auf den Internetseiten des TÜV Süd
- Formulare und Informationen zur KFZ-Steuer:
Ausfüllbare SEPA-Lastschriftmandate und weitere Formulare bzw. Merkblätter erhalten sie unter: www.zoll.de – Service – Formulare und Merkblätter – Bereich auswählen – Verkehrswesen – Thema auswählen – Kraftfahrzeugsteuer – Auswahl starten