Hygieneaufsicht
Das Gesundheitsamt spielt in seiner Funktion als Hygieneaufsicht in vielfältigen Bereichen eine wichtige Rolle:
Wasserhygiene
Das Gesundheitsamt ist zuständig für die mikrobiologische Beprobung von Badeseen im Landkreis und veröffentlicht die Ergebnisse während der Badesaison in regelmäßigen Abständen. Weiterhin führt es die hygienische Aufsicht über die Schwimmbäder im Landkreis.
Weitere Informationen zu den Badeseen finden Sie hier: Badegewässer
Auch für die Einhaltung der Trinkwasserqualität gemäß Trinkwasserverordnung und bei positiven Legionellenbeprobungen ist das Gesundheitsamt Ansprechpartner.
Näheres erfahren Sie hier: Trinkwasserhygiene
Hygiene in medizinischen Einrichtungen
Krankenhäuser, Tageskliniken, Behinderten-, Alten- und Pflegeheime, medizinische Praxen, Rettungswachen und Blutspendedienste werden durch das Gesundheitsamt hygienisch überwacht, um Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten beim Menschen zu verhindern.
Rahmenhygieneplan für ambulante Pflegedienste
Rahmenhygieneplan für stationäre Pflegedienste
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
Für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnliche Betreuungsformen steht das Gesundheitsamt beratend zur Verfügung. Die infektionshygienische Aufsicht gilt auch für Gemeinschaftsunterkünfte, in welchen durch gemeinschaftliches Teilen von Räumen zur Körperpflege oder Schlafmöglichkeiten ebenfalls Infektionskrankheiten weiterverbreitet werden können. Die Spannweite erstreckt sich von Obdachlosenheimen, Unterkünften von Asylbewerbern bis hin zu Campingplätzen und Schullandheimen.
Für die entsprechenden Formulare, nutzen Sie bitte die Auswahl unter "Aufgaben / dienstleistungen" am unteren Ende dieser Seite.
Hygiene in heilberuflichen Praxen und gewerblichen Betrieben zur Körperpflege
Hygieneaufsicht über Berufe des Gesundheitswesens
Medizinalaufsicht
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
- Überprüfung und Aufsicht über heilkundeerlaubnispflichtige Tätigkeiten
- Meldungen zu Beginn/Beendigung und Änderungen von Tätigkeiten in einem gesetzlich geregelten, nicht-ärztlichen Heilberuf
- Reisen mit Betäubungsmitteln
Um die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit zur Heilkunde und damit erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu erleichtern, können Sie hier verschiedene Merkblätter zu gängigen Berufsfeldern einsehen: