Erweitertes Führungszeugnis

Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a Abs. 2 BZRG

Wenn Sie sich ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche engagieren möchten, benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis.

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige gebührenfrei.

Sie benötigen dazu eine Bestätigung des Trägers, Vereins  oder der Schule und können damit das erweiterte Führungszeugnis bei Ihrer Wohnsitzgemeinde gebührenfrei beantragen.

 

Hier finden Sie auf Seiten der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt Donau-Ries alle notwendigen Informationen und Vorlagen zum erweiterten Führungszeugnis.

Der Einzelantrag, der Sammelantrag, sowie das Merkblatt zur Gebührenfreiheit stehen Ihnen zudem auch hier zum Download zur Verfügung.
Das Ablaufschema der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses finden Sie Hier.

 

Kontakt

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