Asyl
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die alleinige Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen.
An die (positiven wie negativen) Entscheidungen des Bundesamts, ggf. überprüft durch die unabhängigen Verwaltungsgerichte, sind die bayerischen Ausländerbehörden gebunden. Sie haben grundsätzlich keine rechtliche Möglichkeit, ein vom Asylverfahren unabhängiges Bleiberecht zu gewähren sondern sind gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt abgelehnter Asylbewerber im Inland nach Ermöglichung der freiwilligen Ausreise ggf. auch zwangsweise im Wege der Abschiebung zu beenden. Anders könnte die Bundesrepublik Deutschland ihre Aufnahmebereitschaft und -fähigkeit für wirklich Verfolgte nicht aufrechterhalten.
Sachbearbeitung
Ausreise von Asylbewerbern/abgelehnten Asylbewerbern
phone 0906 74-489
mail michael.dinkelmeier@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Ausreise von Asylbewerbern/abgelehnten Asylbewerbern
phone 0906 74-244
mail michael.schober@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Unterkünfte für Asylbewerber, Integrationsmanagement
phone 0906 74-6053
mail anne.damaschke@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Unterkünfte für Asylbewerber
phone 0906 74-336
mail heidi.hasenmueller@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Unterkünfte für Asylbewerber, Integrationsmanagement
phone 0906 74-567
mail yvonne.steiner@lra-donau-ries.de
Weiterführende Informationen zum Thema Asyl finden Sie hier:
- Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Bayernportal - Informationen zum Asylverfahren
- Informationen zur Asylsozialpolitik
Informationen zur freiwilligen Ausreise finden Sie hier: