Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn die Wohnungen in einem Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Teileigentum umgewandelt werden sollen.
Sie bescheinigt, dass eine Wohnung oder ein Teileigentum von anderen Wohnungen oder Nutzungen baulich ausreichend getrennt ist. Bestandteil ist der Aufteilungsplan, in dem die Räume jedes Sondereigentums eindeutig durch Ziffern gekennzeichnet sind. Räume ohne Kennziffer sind Gemeinschaftseigentum.

Rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Kontakt
  • Simone Schuster
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-163
    mail bauwesen@lra-donau-ries.de
  • Diane Spatz
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6232
    mail diane.spatz@lra-donau-ries.de
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