Abweichung von baurechtlichen Vorschriften

Die Bauaufsichtsbehörde soll Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften
zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und bei Würdigung sowohl gesetzlich definierter
überragender öffentlicher wie auch öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen, insbesondere
den Anforderungen des Art. 3 Satz 1 vereinbar sind.

 

Kontakt
Bettina Höhenberger-Scherer
Sachbearbeitung Technik
phone 0906 74-3165
mail bettina.hoehenberger-scherer@lra-donau-ries.de
Dr. Verena Schädler
Sachbearbeitung Technik
phone 0906 74-232
mail verena.schaedler@lra-donau-ries.de
Frank Hänlein
Sachbearbeitung Technik
phone 0906 74-657
mail frank.haenlein@lra-donau-ries.de
Hans-Jürgen Gottwald
Sachbearbeitung Technik
phone 0906 74-3166
mail hans-juergen.gottwald@lra-donau-ries.de
Hans-Jürgen Winter
Sachbearbeitung Technik
phone 0906 74-6104
mail hans-juergen.winter@lra-donau-ries.de

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