Altaktenanforderung/Akteneinsicht

Akteneinsicht in Bestandsakten der unteren Bauaufsichtsbehörde

  1. Allgemeines

Es besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht in Bestandsakten der unteren Bauaufsichtsbehörde bis zum Jahre 1946. Zu beachten ist, dass vor 1972 (Gebietsreform) die Zuordnung nach den Altlandkreisen erfolgte und sich demzufolge ggfs. die Bauakten nicht in unserem Hause befinden. Deshalb empfehlen wir, die Zugehörigkeit Ihrer Gemeinde/Stadt vorher zu klären.

Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich vorzugsweise in digitaler Form und unterfällt nach Art. 1, 6 des Kostengesetzes Bayern in Verbindung mit Tarif-Nrn. 1.I.3, 1.III.0/1.2 ff. des Bayer. Kostenverzeichnisses der Gebührenpflicht. Die betreffenden Bauakten erhalten Sie im PDF-Format. Dies ermöglicht Ihnen eine dauerhafte Speicherung der Akten. Standardmäßig sind darin die Bauantragsunterlagen, Baubeschreibung, Baugenehmigung und Planzeichnungen enthalten. Pro Akte fallen regelmäßig Gebühren in Höhe von ca. 30 EUR an.

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