Antrag auf Vorbescheid

Der Vorbescheid bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, über einzelne, konkret im Antrag formulierte Fragestellungen bereits vor der aufwändigen Erstellung eines Bauantrags eine verbindliche Klärung durch die Baugenehmigungsbehörde zu erreichen. Mit dem in diesen Punkten vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung erhält er frühzeitige Rechtssicherheit in den im Vorbescheid beantworteten Fragen. Typische Anwendungsfälle für Vorbescheidsanträge sind beispielsweise die Klärung der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks oder aber die Möglichkeit einer Gebäude-Umnutzung oder Gebäude-Erweiterung.

Kontakt
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    Teamleitung Verwaltung
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    Sachbearbeitung Verwaltung
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    mail angelika.wiedenmann@lra-donau-ries.de
  • Daniel Zinsmeister
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    mail daniel.zinsmeister@lra-donau-ries.de
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