Bauleitplanung

Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde. Die wichtigsten rechtlichen Instrumente hierfür stellt die Bauleitplanung mit dem vorbereitenden Bauleitplan ("Flächennutzungsplan") und dem verbindlichen Bauleitplan ("Bebauungsplan") bereit. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten (Flächennutzungsplan) und zu leiten (Bebauungsplan) beziehungsweise zu regeln.

Kontakt
  • Philipp Stimpfle
    Teamleitung Technik
    phone 0906 74-6315
    mail philipp.stimpfle@lra-donau-ries.de
  • Silvia Reiner
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-496
    mail silvia.reiner@lra-donau-ries.de
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