Bauüberwachung

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten zu überprüfen.

Sobald eine Baugenehmigung erteilt ist bzw. mit dem Bau verfahrensfreier baulicher Anlagen begonnen wird, überwacht der Baukontrolleur, dass die bauliche Anlage plangemäß, also ohne Abweichen von den genehmigten Bauplänen errichtet wird bzw. auch die Bauvorschriften eingehalten sind, deren Einhaltung im Baugenehmigungsverfahren zum Teil nicht mehr geprüft wird.

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Kontakt
  • Manfred Liebhäuser
    Baukontrolle
    phone 0906 74-471
    mail manfred.liebhaeuser@lra-donau-ries.de
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