Genehmigungen nach Grundstücksverkehrsgesetz

Das Ziel des Grundstücksverkehrsgesetzes besteht darin, die Agrarstruktur zu fördern und Sorge dafür zu tragen, dass lebensfähige landwirtschaftliche Betriebe erhalten bleiben, vor unzulässigen Flächenverlusten geschützt und nicht durch überhöhte Preise von der dringenden Aufstockung ihres Betriebes abgehalten werden.

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Kontakt
Simone Schuster
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3163
mail bauwesen@lra-donau-ries.de
Markus Berger
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6008
mail markus.berger@lra-donau-ries.de

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