Kaufpreissammlung, Bodenrichtwert
Der Kaufpreissammlung kommt ein besonders großer Stellenwert zu, da sie die Grundlage für alle weiteren Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bildet. Hierfür wertet die Geschäftsstelle alle notariellen Kauf-, Tausch-, Überlassungs- oder sonstige Verträge, durch die Eigentum an einer Immobilie an einen Dritten übertragen wird, aus und übernimmt die anonymisierten Daten in die Kaufpreissammlung. Die Auswertung erfolgt über bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch über Eigentumswohnungen und gewerbliches Teileigentum.
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