Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt ist Ihr erster Ansprechpartner zu Fragen des Denkmalschutzes. Sie berät, erteilt denkmalrechtliche Erlaubnisse für geplante Veränderungen, begleitet anstehende Baumaßnahmen und stellt den Kontakt mit der Denkmalfachbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, her.
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An regelmäßigen Sprechtagen mit dem Referenten des Landesamtes werden geplante Maßnahmen in Baudenkmälern vor Ort besprochen und können so von Anfang an fachlich kompetent begleitet werden.
Die vorherige Abstimmung der Maßnahme ist ebenfalls Voraussetzung für die Gewährung von direkten und indirekten Zuschüssen, die die Gemeinden, der Landkreis, der Freistaat sowie verschiedene Denkmalstiftungen in Bund und Land gewähren.
Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Darüber hinaus begleitet die Untere Denkmalschutzbehörde Eingriffe in geschützte Bodendenkmale und erteilt die hierfür notwendigen Grabungserlaubnisse.