Denkmalrechtliche Erlaubnis
Veränderungen an oder in der Nähe von Denkmälern bedürfen einer gesonderten denkmalrechtlichen Erlaubnis, soweit keine andere behördliche Genehmigung (z.B. durch eine Bau- oder Abgrabungsgenehmigung) vorliegt.
Um die Denkmalverträglichkeit sicherzustellen, enthält der Erlaubnisbescheid häufig entsprechende fachliche Auflagen zu Art und Umfang der geplanten Maßnahmen. Stehen gewichtige Gründe des Denkmalschutzes entgegen, kann die Erlaubnis auch verweigert werden.