Für Maßnahmen, die dem Erhalt, der Instandsetzung und Sanierung von Baudenkmälern bzw. der äußeren Gestalt von Gebäuden in Ensemblebereichen dient, werden direkte Zuwendungen in Form von Zuschüssen und Darlehen (bezogen auf Mehraufwendungen aus Gründen der Denkmalpflege) von den verschiedenen Fördergebern gewährt. Auch notwendige Voruntersuchungen können bezuschusst werden.
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Fördergeber sind beispielsweise:
- Gemeinden
- Landkreis Donau-Ries
- Bezirk Schwaben
- Landesamt für Denkmalpflege
- Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Denkmalstiftungen
Daneben besteht nach wie vor die Möglichkeit, beträchtliche indirekte Zuwendungen in Form von steuerlichen Abschreibungen nach Einkommensteuergesetz (bezogen auf die Herstellungskosten, teils Anschaffungskosten des Baus) zu erhalten.
Da unter Umständen mehrere Fördergeber in Frage kommen können, empfiehlt sich die vorherige Beratung durch die Untere Denkmalschutzbehörde.