Themen zum Denkmalschutz

Die Verpflichtung zum Schutz unserer Denkmäler ist Ausdruck des Kulturstaatsbegriffes der Bayerischen Verfassung: „Bayern ist ein Kulturstaat.“

Das davon abgeleitete Bayerische Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler als "von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt". Als authentische Zeugnisse der Vergangenheit und Wegmarken zum Verständnis der heutigen Lebensumstände bedürfen sie besonderer Behandlung, Erhaltung und Pflege.

Kontakt
  • Annette Mouraros
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-3167
    mail annette.mouraros@lra-donau-ries.de
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