Immissionsschutz & Abfallrecht
Der Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Dazu gehören vor allem die Minimierung der Einwirkung auf die betroffenen Schutzgüter – wie Menschen und Tiere –, die Begrenzung der schädlichen Wirkung bekannter Umwelteinflüsse und -gefahren – u. a. Luftverunreinigungen, Lärm, oder Austritt von schädlichen Stoffen – und die Kontrolle des richtigen Umgangs mit einer solchen potentiellen Gefahrensituation.