Immissionsschutz & Abfallrecht

Der Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Dazu gehören vor allem die Minimierung der Einwirkung auf die betroffenen Schutzgüter – wie Menschen und Tiere –, die Begrenzung der schädlichen Wirkung bekannter Umwelteinflüsse und -gefahren – u. a. Luftverunreinigungen, Lärm, oder Austritt von schädlichen Stoffen – und die Kontrolle des richtigen Umgangs mit einer solchen potentiellen Gefahrensituation.

Kontakt
  • Marcus Dums
    Fachbereichsleitung
    phone 0906 74-1410, 1411
    mail immissionsschutz@lra-donau-ries.de
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