Abfallrecht
Zu den Aufgaben des Abfallrechts gehören unter anderem:
Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Bundesgesetz) mit Verordnungen sowie Vollzug des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes.
Im Bereich betriebliche Abfallentsorgung/-verwertung:
- Genehmigung von gewerblichen Abfalltransporten
- Maklergenehmigung
- Betreuung von Entsorgungsfachbetrieben
- Auskünfte über:
- Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Erzeuger-/Beförderer-/Entsorgernummern
- Abfallbilanzen und -konzepte
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