Beratung & Auskünfte

Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes. Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.

 

Kontakt
Marcus Dums
Fachbereichsleitung
phone 0906 74-1410, 1411
mail immissionsschutz@lra-donau-ries.de

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