Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung bzw. größtmöglichen Verminderung von Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT, engl. BREF) anwenden.
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Welche Anlagen unter diese Regelungen fallen ist im Anhang 1 der Richtlinie festgesetzt.
So z. B. Abfallrecyclinganlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse.
Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide (auch Änderungsbescheide) sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, jedoch nicht für bereits früher ergangene Genehmigungen.