Industrieanlagen

Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.

Kontakt
Marcus Dums
Fachbereichsleitung
phone 0906 74-1410, 1411
mail immissionsschutz@lra-donau-ries.de

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