Industrieanlagen

Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.

Kontakt
  • Marcus Dums
    Fachbereichsleitung
    phone 0906 74-1410, 1411
    mail immissionsschutz@lra-donau-ries.de
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