Messstellen und Sachverständige
Zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie zur Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen kann die zuständige Behörde anordnen, dass bekannt gegebene Messstellen oder Sachverständige tätig werden.
Nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann die zuständige Behörde aus besonderem Anlass anordnen, dass Messungen der Emissionen und Immissionen durch eine vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) bekannt gegebene Stelle durchgeführt werden.
Die Bekanntmachung des LfU finden Sie im Internet (siehe unter der Rubrik "Weiterführende Links").
Das LfU gibt aufgrund von § 29a Abs. 1 BImSchG die Sachverständigen bekannt, die mit sicherheitstechnischen Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt werden können.
Auch die in den anderen Ländern bekannt gegebenen Sachverständigen können beauftragt werden. Das Landesumweltamt Brandenburg hat eine Zusammenstellung der in Deutschland bekannt gegebenen Sachverständigen im Internet bereit gestellt. Ebenso finden Sie hier eine Liste der in Bayern bekannt gegebenen Sachverständigen:
- Bekanntgabe von § 26 Messstellen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Bekanntgabe von Sachverständigen nach §29a Abs. 1 BImSchG in Bayern
- ReSyMeSa - Recherchesystem Messstellen und Sachverständige in Deutschland
Weitere Informationen finden Sie hier: