Messstellen und Sachverständige

Zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie zur Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen kann die zuständige Behörde anordnen, dass bekannt gegebene Messstellen oder Sachverständige tätig werden.

Kontakt
  • Marcus Dums
    Fachbereichsleitung
    phone 0906 74-159
    mail immissionsschutz@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann die zuständige Behörde aus besonderem Anlass anordnen, dass Messungen der Emissionen und Immissionen durch eine vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) bekannt gegebene Stelle durchgeführt werden.
    Die Bekanntmachung des LfU finden Sie im Internet (siehe unter der Rubrik "Weiterführende Links").
    Das LfU gibt aufgrund von § 29a Abs. 1 BImSchG die Sachverständigen bekannt, die mit sicherheitstechnischen Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt werden können.
    Auch die in den anderen Ländern bekannt gegebenen Sachverständigen können beauftragt werden. Das Landesumweltamt Brandenburg hat eine Zusammenstellung der in Deutschland bekannt gegebenen Sachverständigen im Internet bereit gestellt. Ebenso finden Sie hier eine Liste der in Bayern bekannt gegebenen Sachverständigen:

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    Weitere Schlagworte: Messstellen & Sachverständige

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.