Störfälle & andere Folgen

Wer mit bestimmten Mengen gefährlicher Stoffe umgeht, muss die Störfall-Verordnung erfüllen und Maßnahmen ergreifen, um Störfälle zu verhindern und ihre Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

 

Kontakt
  • Marcus Dums
    Fachbereichsleitung
    phone 0906 74-6355
    mail immissionsschutz@lra-donau-ries.de
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    Wer mit bestimmten Mengen gefährlicher Stoffe umgeht und deshalb Betreiber eines Betriebsbereiches ist, muss nach der Störfall-Verordnung Vorkehrungen gegen Störfälle treffen und Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen von Störfällen so gering wie möglich zu halten.
    Die Sicherheit der Personen im Betriebsbereich und auch der Nachbarschaft sowie der Schutz der Umwelt müssen gewährleistet sein, sonst darf die Anlage des Betriebsbereichs, von der eine unzulässige Gefährdung ausgeht, nicht betrieben werden.

    Grundlage der Störfall-Verordnung ist die sog. Seveso-II-Richtlinie der EU (96/82/EG und 2003/105/EG), die in allen Mitgliedstaaten der EU gilt und damit Mindestanforderungen im gesamten Gebiet der EU festlegt.

    Die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen für Deutschland finden Sie in der Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 12. BImSchV, BGBl 2005 I, S. 1599).
    Zuständige Behörden in Bayern sind die Immissionsschutzbehörden (d.h. in der Regel die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt oder die kreisfreie Gemeinde) und die Katastrophenschutzbehörden (i.d.R. eine andere Abteilung der Kreisverwaltungsbehörde). Sie überprüfen, ob der Betreiber alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Da der Umgang mit gefährlichen Stoffen auch die Beschäftigten betrifft, die unmittelbar mit diesen Stoffen arbeiten, sind auch die Arbeitsschutzbehörden in die Überprüfung und Beratung der Betriebsbereiche eingebunden. Wegen des Gewässerschutzes sind darüber hinaus auch noch die Wasserwirtschaftsbehörden zu beteiligen.

    Wenn Sie an genaueren Informationen über einen bestimmten Betriebsbereich interessiert sind, wenden Sie sich an den Betreiber, denn er hält Informationen über die von ihm getroffenen Maßnahmen bereit.

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