Wohnberechtigungsscheine

Der Bezug öffentlich geförderter Mietwohnungen kann in Bayern nur mit einem Wohnberechtigungsschein nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) erfolgen. Dabei darf das Gesamteinkommen der Personen die Einkommensgrenze nach Art. 4 Abs. 1 BayWoBindG nicht überschreiten (siehe Merkblatt). Vom Antragsteller und jedem Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen ist ein Nachweis über das Einkommen der letzten 12 Monate vorzulegen.

 

Kontakt
  • Bianca Wittmann
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6020
    mail bianca.wittmann@lra-donau-ries.de
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