Wohnberechtigungsscheine

Der Bezug öffentlich geförderter Mietwohnungen kann in Bayern nur mit einem Wohnberechtigungsschein nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) erfolgen. Dabei darf das Gesamteinkommen der Personen die Einkommensgrenze nach Art. 4 Abs. 1 BayWoBindG nicht überschreiten (siehe Merkblatt). Vom Antragsteller und jedem Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen ist ein Nachweis über das Einkommen der letzten 12 Monate vorzulegen.

 

Kontakt
Bianca Wittmann
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6020
mail bianca.wittmann@lra-donau-ries.de

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