Wohnraumförderung in Bayern

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Familien, die ein familiengerechtes Eigenheim bauen oder kaufen möchten, können dafür vom Freistaat Bayern finanzielle Unterstützung erhalten. Ebenso gibt es Unterstützungsmöglichkeiten bei der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung und schwer kranken Menschen. Allerdings müssen hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Fördermöglichkeiten regelt das Bayerische Wohnungsbauprogramm bzw. das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm.

Kontakt
  • Ilse Kowalke
    Sachbearbeitung Donauwörth
    phone 0906 74-177
    mail ilse.kowalke@lra-donau-ries.de
  • Anna Maier
    Sachbearbeitung Nördlingen
    phone 0906 74-6866
    mail anna.maier@lra-donau-ries.de
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    1. Das Bayerische Wohnungsbauprogramm

    Gefördert wird der Bau (Neubau, Gebäudeänderung, Gebäudeerweiterung) und Kauf (Ersterwerb und Zweiterwerb) eines Eigenheimes zur Selbstnutzung, in Form von

    • Einfamilienhäusern
    • Zweifamilienhäusern (davon muss 1 Wohnung vom Antragsteller genutzt werden)
    • Eigentumswohnungen

    Der Freistaat Bayern gewährt über die BayernLabo befristet Darlehen und Zuschüsse für den Bau und Erwerb von Eigenwohnraum:

    • Der Mittelwert der Fördersumme beim staatlichen Baudarlehen beträgt 40.000 €.
    • Zusätzliche Informationen zur Eigenwohnraumförderung finden Sie hier.

    Der Zinssatz von 0,5 v.H. ist für die ersten 15 Jahre der Laufzeit festgeschrieben.
    Die Tilgung ab dem 3. Jahr der Laufzeit ist 1 % bei Neubaumaßnahmen und 2 % beim Erwerb vorhandenen Wohnraums.

    • Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Kinderzuschuss von 7.500 € je Kind (das gilt auch, wenn bei Antragstellung die Geburt eines/mehrerer Kinder aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist).
    • Dazu gibt es einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten für den Zweiterwerb oder Ersatzneubau eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung, höchstens jedoch 50.000 €.

    Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung

    • Fördergegenstände sind bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum (auch Mietwohnraum) an die Belange von Menschen mit Behinderung. Darunter fällt z.B. der Einbau eines Treppenliftes oder eines Aufzugs, der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen.
    • Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen (im Ergebnis einem Zuschuss) bis höchstens 10.000 € je Wohnung. Die Förderung richtet sich nach den förderfähigen Kosten.
    • Weitere Informationen zur Förderung von barrierefreiem Wohnen finden Sie hier.
    1. Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm

    Gefördert wird der Neubau, Erweiterungsbau und der Kauf (Ersterwerb und Zweiterwerb) eines Eigenheimes in Form von

    • Einfamilienhäusern
    • Zweifamilienhäusern (nur die Eigenwohnung)
    • Eigentumswohnungen

    Die BayernLabo, mit Unterstützung des Freistaates Bayern und der KfW, fördert im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm durch befristete zinsverbilligte Darlehen.

    • Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten in Form eines zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehens.
    • Den aktuellen Zinssatz finden Sie hier.

    Kumulierung:

    Das Bayerische Wohnungsbauprogramm kann zusammen mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beantragt werden.


    Grundvoraussetzungen für die Förderungen:

    • Die Einkommensgrenze (BayWoFG) ist einzuhalten. Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Zahl der Haushaltsangehörigen. Mit dem Förderlotsen der BayernLabo finden Sie schnell heraus, ob Sie antragsberechtigt sind.
    • Die Belastung muss tragbar sein.
    • Das Eigenkapital muss mindestens 15 % der Gesamtkosten betragen, zu empfehlen sind 25 %. Darüber hinaus können Sie auch Selbsthilfe in Form von eigenen Bauleistungen erbringen.
    • Nachweis der Gesamtkosten. Die Förderung errechnet sich aus den Gesamtkosten - Kosten für Grundstück, Bau/Erwerb, Nebenkosten, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
    • Die Bauweise des Wohnhauses muss wirtschaftlich sein.
    • Die technischen Anforderungen nach Nr. 7 und 48 WFB müssen geprüft werden.

    Achtung!

    Die Förderung muss vor Baubeginn/Abschluss eines Kaufvertrages schriftlich zugesagt sein.

    Weitere Informationen gibt es im Internet hier:

    Weitere Schlagworte: Wohnraumförderung, Unterstützung, geld, bauen, bauförderung, bausumme, finanzierung, kredit, immobilie, immobilienkredit, wohnkredit, wohnungsbau