Ausländische Führerscheine
Benötigte Unterlagen bei einer ausländischen Fahrerlaubnis:
Bei einer Fahrerlaubnis aus einem EU-Staat oder Anlage 11-Staat:
- biometrisches Passfoto (nicht digital)
- ausländischer Führerschein im Original
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins eines amtlich anerkannten Übersetzers
- Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Ausweisdokument (Kopie ausreichend)
Bei einem Drittstaat:
- biometrisches Passfoto (nicht digital)
- ausländischer Führerschein im Original
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins eines amtlich anerkannten Übersetzers
- Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Ausweisdokument (Kopie ausreichend)
- Erste Hilfe Nachweis (mind. 9 Unterrichtseinheiten, kein Onlinekurs)
zusätzlich für die Klassen AM, B, BE, L, T:
- Sehtest (gem. Anlage 6 Nr. 1 zur FeV)
zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE:
- augenfachärztliches Gutachten (gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV)
- allgemeinärztliches Gutachten (gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV)
zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE:
- augenfachärztliches Gutachten (gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV)
- allgemeinärztliches Gutachten (gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV)
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV)
- Behördliches erweitertes Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)