Pflichtumtausch
Benötigte Unterlagen für den Pflichtumtausch:
- Antrag neuer EU-Kartenführerschein digital oder analog (siehe unten bei Anträge & Online Dienstleistungen)
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Führerschein (Kopie ausreichend, Original erst bei Abholung des neuen Führerscheins notwendig oder wenn man Direktversand wünscht)
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Ausweisdokument (Kopie ausreichend)
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biometrisches Passfoto (nicht digital)
- bei Umstellung von Alt-Klasse 3: ggf. Nachweis über land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit für Eintrag Kl. T
- für Verlängerung der Schlüsselzahl CE79: augenfachärztliches und allgemeinärztliches Gutachten oder Gutachten eines Betriebsmediziners
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