Soforthilfe
Gewährung von Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie
Vom Staatsministerium für Finanzen und für Heimat wird eine finanzielle Unterstützung für die Geschädigten, welche durch das Hochwasserereignis im Mai/Juni 2024 einen Schaden am Haus/Hausrat bzw. Schäden mit Öl an Gebäuden erlitten haben, bereitgestellt.
Die jeweiligen Anträge können beim Landratsamt Donau-Ries, Pflegstraße 2, 86609 Donauwörth oder per E-Mail: soforthilfen@lra-donau-ries.de eingereicht werden. Darüber hinaus finden Sie am Ende der Seite volldigitale Anträge.
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