Gaststättenerlaubnisse

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe entgeltlich

  1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),

wenn der Betrieb bzw. die Räumlichkeiten jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sind.

Kontakt
  • Tim Huber
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-249
    mail tim.huber@lra-donau-ries.de
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