Maklergewerbe
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c GewO
Zuständigkeitswechsel zum 01.01.2020: Die IHK für München und Oberbayern übernimmt zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern.
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