Maklergewerbe

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c GewO

Zuständigkeitswechsel zum 01.01.2020: Die IHK für München und Oberbayern übernimmt zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern.

Kontakt
  • Gisela Schroll
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-229
    mail gisela.schroll@lra-donau-ries.de
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    Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO, die in Bayern ihre Hauptniederlassung haben, müssen - sofern sie eine Homepage haben - ab dem 01.01.2020 das Internet-Impressum anpassen: Zuständige Aufsichtsbehörde ist dann die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München.

    Nur im Zuständigkeitsbereich der IHK Aschaffenburg, d.h. in der Stadt Aschaffenburg sowie in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg, ist die IHK Aschaffenburg ab dem 01.01.2020 die zuständige Aufsichtsbehörde und ab diesem Zeitpunkt im Internet-Impressum anzugeben.

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