Jagd-, Fischerei- & Forstrecht

Jagdprüfung und Jagdscheine

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines auf seinen Namen ausgestellten Jagdscheines sein (§15 Bundesjagdgesetz). Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Für die erste Erteilung eines Inländer-Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung einer deutschen Jägerprüfung Voraussetzung. Die Jägerprüfung findet in Bayern zweimal im Jahr statt. Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.

Kontakt
Tim Huber - Jagdrecht
Sachbearbeitung
Forstrecht; Jagdrecht: Altlandkreis Donauwörth; Jagdscheine A - O
phone 0906 74-249
mail tim.huber@lra-donau-ries.de
Barbara Hillemeier
Sachbearbeitung
Forstrecht; Jagdrecht: Altlandkreis Nördlingen; Jagdscheine P - Z
phone 0906 74-6245
mail barbara.hillemeier@lra-donau-ries.de
Valentin Göttler
Sachbearbeitung
Fischereirecht
phone 0906 74-3681
mail valentin.goettler@lra-donau-ries.de

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