Röntgenstr. 1
Jagdschein:
a) zur ersten Erteilung eines Jagdscheines sind mitzubringen:
- Antrag auf Erteilung
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- Personalausweis/Reisepass
- schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
- 1 Lichtbild
b) zur Verlängerung eines Jagdscheines sind mitzubringen
- Jagdschein
- schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung:
Die Erteilung des Jagdscheines ist vom Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere hinsichtlich der Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen auf der Bestätigung Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gültigkeitsdauer angegeben sein.
Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages-, Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.
Zuverlässigkeit und Eignung
Ein Jagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.
Fischereiaufseher
Der Antrag auf Bestellung als Fischereiaufseher ist nach Bestehen des Eignungstests bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (§ 30 Abs. 2 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz – AVBayFiG) beziehungsweise bei bereits bestätigten Fischereiaufsehern nach Teilnahme an der Nachschulung durch den jeweiligen Fischereiberechtigten mittels untenstehendem Antrag zu stellen.
Die Beantragung des Dienstausweises im Checkkarten-Format kann nunmehr ausschließlich online über den ebenfalls untenstehenden Link erfolgen.
Die Dienstausweise werden gesammelt mehrmals jährlich zu bayernweit einheitlich festgelegten Terminen gefertigt und geliefert, anschließend kann die Bestellung des Fischereiaufsehers und die damit verbundene Ausgabe von Dienstmarke und Dienstausweis erfolgen.