Kommunalrecht
Ungeachtet ihres Rechts auf Selbstverwaltung im eigenen Wirkungskreis, unterliegen in Bayern alle kreisangehörigen Gemeinden der staatlichen Rechtsaufsicht durch das Landratsamt. Das Landratsamt soll die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken. Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann das Landratsamt beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.