Kommunalrecht
Ungeachtet ihres Rechts auf Selbstverwaltung, unterliegen alle Städte, Märkte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände der Aufsicht des Staates. Diese sogenannte „Rechtsaufsicht“ übt in Bayern das staatliche Landratsamt aus. Hierbei soll die Aufsichtsbehörde die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken. Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.