Kommunalrecht

Ungeachtet ihres Rechts auf Selbstverwaltung, unterliegen alle Städte, Märkte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände der Aufsicht des Staates. Diese sogenannte „Rechtsaufsicht“ übt in Bayern das staatliche Landratsamt aus. Hierbei soll die Aufsichtsbehörde die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken. Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.

Kontakt
  • Simone Feldmeier
    Fachbereichsleitung
    Teamleitung
    phone 0906 74-299
    mail simone.feldmeier@lra-donau-ries.de
  • Gabriele Schimpp
    Teamleitung
    Stellvertretende Fachbereichsleitung
    phone 0906 74-6609
    mail gabriele.schimpp@lra-donau-ries.de
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