Kommunalrecht

Ungeachtet ihres Rechts auf Selbstverwaltung, unterliegen alle Städte, Märkte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände der Aufsicht des Staates. Diese sogenannte „Rechtsaufsicht“ übt in Bayern das staatliche Landratsamt aus. Hierbei soll die Aufsichtsbehörde die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken. Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.

Kontakt
Simone Feldmeier
Fachbereichsleitung
Teamleitung
phone 0906 74-299
mail simone.feldmeier@lra-donau-ries.de
Gabriele Schimpp
Teamleitung
Stellvertretende Fachbereichsleitung
phone 0906 74-6609
mail gabriele.schimpp@lra-donau-ries.de

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