Sowohl der Freistaat Bayern, als auch der Landkreis Donau-Ries fördern den außerschulischen Sport:
Freistaat Bayern:
Mit der Gewährung der „Vereinspauschale“ an Sportvereine und –verbände fördert der Freistaat Bayern den außerschulischen Sport für Menschen mit und ohne Behinderung!
Voraussetzungen:
Gefördert werden rechtsfähige Vereine, deren Satzung einen Vereinssitz in Bayern und als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt und die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes, des Bayerischen Sportschützenbundes oder des Oberpfälzer Schützenbundes sind. Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Diese Voraussetzung ist erfüllt wenn zu Beginn der Antragstellung die Zahl der Kinder, Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren und jungen Erwachsenen im Alter bis einschließlich 26 Jahren mindestens 10% der Gesamtmitglieder beträgt. Die Gemeinnützigkeit des Vereins muss durch das zuständige Finanzamt anerkannt sein. Weitere Fördervoraussetzungen sind geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse (Buchführung, Jahresrechnung, Rechnungsprüfung u.s.w.). Das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich mindestens so hoch sein wie das Soll-Aufkommen (Jahresbeitragssätze). In das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch Spenden, die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeit von Mitgliedern erzielt werden, eingerechnet werden.
Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den gültigen Übungsleiterausweisen bis spätestens Mittwoch, den 01. März 2023 beim Landratsamt einzureichen. Später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden.
Allgemeine Informationen:
Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen werden aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden.
Die Bayerische Staatsregierung hat für das Jahr 2023 eine erneute Verdoppelung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht. Die Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber der Verdoppelung der Vereinspauschale zustimmt.
Wie bereits 2020 und 2021 wird kein gesonderter Antrag erforderlich sein. Vereinen, die die reguläre Vereinspauschale beantragen, wird der doppelte Betrag ausgezahlt. An der Ermittlung der Mitgliedereinheiten ändert sich dadurch nichts, sodass für Sie kein Zusatzaufwand durch die Verdoppelung der Vereinspauschale entsteht.
Änderungen aufgrund der Neufassung der Sportförderrichtlinien Dez. 2022
- Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Dies trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass viele Lizenzen digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen. Es genügt daher, wie bereits bisher teils zugelassen, die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie. Wird eine Lizenz elektronisch bzw. als Kopie eingereicht, ist der Lizenz die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen beizufügen.
Die Möglichkeit der Einreichung einer persönlichen Erklärung der Lizenzinhaber anstelle von (fälschungssicheren) Originaldokumenten ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabern. Zukünftig werden EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen.
Landkreis Donau-Ries:
Zusätzlich zu der staatlichen Förderung unterstützt auch der Landkreis Donau-Ries den außerschulischen Sport in den Bereichen Vereinspauschale („Übungsleiterzuschüsse“), Jugendförderung, „Zuschüsse für überörtliche Nachwuchsleistungszentren“, überregionale Veranstaltungen sowie „Zuschüsse für Vereine und Verbände“.
Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen oder Anschaffungen von (Groß-)Sportgeräten sind nicht möglich.
Die Förderung des Landkreises Donau-Ries ist an den Antrag für die staatliche Vereinspauschale geknüpft und bedarf keiner zusätzlichen Antragstellung.