Energiekostenzuschuss

Ab sofort können Sport- und Schützenvereine in Bayern einen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Antragssteller können somit nur Vereine sein, die bereits einen Antrag auf Vereinspauschale 2023 gestellt haben. Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft.

Kontakt
  • Rebecca Schneid
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6050
    mail rebecca.schneid@lra-donau-ries.de
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    Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragsstellung beim Landratsamt Donau-Ries möglich. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, später eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden. Die Einreichung des Antrags erfolgt grundsätzlich online - entweder durch das PDF-Antragsformular per E-Mail - oder durch den Online-Antrag des StMI über den BayernStore (hierfür ist eine Online-Ausweisfunktion, das „ELSTER-Zertifikat“ oder das „authega-Zertifikat“ notwendig).

    Nachweis von Energiemehrkosten:

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    Weitere Schlagworte: Allgemeiner Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

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