Sprengstoffrecht

Das Sprengstoffrecht (SprengG, 1. SprengV, 2. SprengV, 3. SprengV, etc.) regelt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Das Landratsamt Donau-Ries ist für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Erlaubnissen nach § 27 SprengG für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Donau-Ries haben, zuständig. Die Erlaubnis kann erteilt werden zum Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderladerschießen mit Schwarzpulver, sowie Böllerschießen mit Böllerpulver.

Kontakt
  • Karin Speer - Sprengstoffrecht
    Sachbearbeitung
    phone 0906/74-6269
    mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
  • Anna-Lena Gayr - Sprengstoffrecht
    Sachbearbeitung
    phone 0906/74-6236
    mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
  • Yvonne Gedlek - Sprengstoffrecht
    Sachbearbeitung
    phone 0906/74-646
    mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
  • Norman Lange - Sprengstoffrecht
    Sachbearbeitung
    phone 0906/74-6105
    mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
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