Vereinsrecht

Für Fragen, die das Vereinsrecht im Allgemeinen oder die Eintragung in das Vereinsregister betreffen, ist das Amtsgericht zuständig.

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde anzumelden (Vereinsgesetz und Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts).

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Kontakt
  • Jessica Ebert
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-241
    mail jessica.ebert@lra-donau-ries.de
  • Kevin Höck
    Teamleitung
    phone 0906 74-6234
    mail kevin.hoeck@lra-donau-ries.de
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