Vereinsrecht
Für Fragen, die das Vereinsrecht im Allgemeinen oder die Eintragung in das Vereinsregister betreffen, ist das Amtsgericht zuständig.
Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde anzumelden (Vereinsgesetz und Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts).
Kontakt
Marion Roßkopf - Bereich PI Don & Rain
Sachbearbeitung
Zuständig im Bereich der Polizeiinspektionen Donauwörth und Rain
phone 0906 74-312
mail marion.rosskopf@lra-donau-ries.de
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