Versammlungsrecht

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.

 

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Kontakt
  • Jessica Ebert - Unterbringungsgesetz & Versammlungsrecht
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-241
    mail sicherheitswesen@lra-donau-ries.de
  • Kevin Höck - Unterbringungsgesetz & Versammlungsrecht
    Teamleitung
    phone 0906 74-6234
    mail sicherheitswesen@lra-donau-ries.de
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