Versammlungsrecht
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.
Kontakt
Marion Roßkopf - Bereich PI Don & Rain
Sachbearbeitung
Zuständig im Bereich der Polizeiinspektionen Donauwörth und Rain
phone 0906 74-312
mail marion.rosskopf@lra-donau-ries.de
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