Waffenrecht

Das Waffenrecht (WaffG, AWaffV, WaffVwV, etc.) regelt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Umgang mit Waffen und Munition. Es beinhaltet Bestimmungen zum Erwerb, Besitz, dem Führen und Schießen, der Aufbewahrung, sowie dem Herstellen und Handeln von Schusswaffen. Es reglementiert unter welchen Voraussetzungen Personengruppen wie z. B. Jäger und Sportschützen Erlaubnisse erhalten bzw. Ausnahmen für den Einzelfall genehmigt werden können. Das Waffengesetz trifft auch Bestimmungen zum Verbot bestimmter (Schuss-)Waffen und Munition.

Die Waffenbehörde des Landkreises Donau-Ries ist für die Antragsteller und Erlaubnisinhaber, die mit ihrem Hauptwohnsitz bzw. ihrer gewerbliche Hauptniederlassung im Landkreis Donau-Ries gemeldet sind, zuständig.

Abgabe von Schusswaffen und Munition

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Kontakt
  • Jessica Ebert - Waffen- & Sprengstoffrecht
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-241
    mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
  • Karin Speer
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-315
    mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
  • Yvonne Gedlek
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-646
    mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
  • Armin Eisenwinter
    Waffenkontrolle
    phone 0906 74-559
    mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
  • Norman Lange
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6105
    mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
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    Waffenbesitzkarte:

    Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen (Schuss-)Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt. Die Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen hat abgesehen von Fällen der Besitzstandswahrung mindestens in einem Behältnis Widerstandsgrad O nach DIN/EN 1143-1 zu erfolgen.

    - Jäger:

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