Waffenrecht

Das Waffenrecht (WaffG, AWaffV, WaffVwV, etc.) regelt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Umgang mit Waffen und Munition. Es beinhaltet Bestimmungen zum Erwerb, Besitz, dem Führen und Schießen, der Aufbewahrung, sowie dem Herstellen und Handeln von Schusswaffen. Es reglementiert unter welchen Voraussetzungen Personengruppen wie z. B. Jäger und Sportschützen Erlaubnisse erhalten bzw. Ausnahmen für den Einzelfall genehmigt werden können. Das Waffengesetz trifft auch Bestimmungen zum Verbot bestimmter (Schuss-)Waffen und Munition.

Die Waffenbehörde des Landkreises Donau-Ries ist für die Antragsteller und Erlaubnisinhaber, die mit ihrem Hauptwohnsitz bzw. ihrer gewerbliche Hauptniederlassung im Landkreis Donau-Ries gemeldet sind, zuständig.

Abgabe von Schusswaffen und Munition

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Kontakt
Gayr - Waffenrecht
Sachbearbeitung
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Speer Waffenrecht
Sachbearbeitung
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Gedlek - Waffenrecht
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Lange Waffenrecht
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phone 0906 74-6105
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Waffenkontrolle
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Ebert - Waffenrecht
Sachbearbeitung
phone 0906 74-241
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