Waffenrecht

Das Waffenrecht (WaffG, AWaffV, WaffVwV, etc.) regelt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Umgang mit Waffen und Munition. Es beinhaltet Bestimmungen zum Erwerb, Besitz, dem Führen und Schießen, der Aufbewahrung, sowie dem Herstellen und Handeln von Schusswaffen. Es reglementiert unter welchen Voraussetzungen Personengruppen wie z. B. Jäger und Sportschützen Erlaubnisse erhalten bzw. Ausnahmen für den Einzelfall genehmigt werden können. Das Waffengesetz trifft auch Bestimmungen zum Verbot bestimmter (Schuss-)Waffen und Munition.

Die Waffenbehörde des Landkreises Donau-Ries ist für die Antragsteller und Erlaubnisinhaber, die mit ihrem Hauptwohnsitz bzw. ihrer gewerbliche Hauptniederlassung im Landkreis Donau-Ries gemeldet sind, zuständig.

Abgabe von Schusswaffen und Munition

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Kontakt
Anna-Lena Gayr - Waffenrecht
Sachbearbeitung
phone 0906/74-6236
mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
Karin Speer Waffenrecht
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6269
mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
Yvonne Gedlek - Waffenrecht
Sachbearbeitung
phone 0906 74-646
mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
Norman Lange Waffenrecht
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6105
mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
Armin Eisenwinter
Waffenkontrolle
phone 0906 74-559
mail waffenrecht@lra-donau-ries.de
Jessica Ebert - Waffenrecht
Sachbearbeitung
phone 0906 74-241
mail waffenrecht@lra-donau-ries.de

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