Abwasserabgabe

Durch das Abwasserabgabengesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Länder, für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu erheben. Abgabepflichtig ist der Einleiter. Das Gesetz gilt nur für unmittelbare Einleitungen in ein Gewässer (Direkteinleitungen).

Kontakt
  • Anja Eschig
    Stellvertretende Fachbereichsleiterin
    phone 0906 74-6193
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Karolin Lanzel
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-3689
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Steffen Sonnenleitner
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6011
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Matthias Stuber
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6002
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