Abwasserabgabe
Durch das Abwasserabgabengesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Länder, für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu erheben. Abgabepflichtig ist der Einleiter. Das Gesetz gilt nur für unmittelbare Einleitungen in ein Gewässer (Direkteinleitungen).
Kontakt
Anja Eschig
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
phone 0906 74-6193
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
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