Abwasserabgabe

Durch das Abwasserabgabengesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Länder, für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu erheben. Abgabepflichtig ist der Einleiter. Das Gesetz gilt nur für unmittelbare Einleitungen in ein Gewässer (Direkteinleitungen).

Kontakt
Anja Eschig
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6193
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Jessica Janu
Fachbereichsleitung
phone 0906 74-6357
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Karolin Lanzel
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3689
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Steffen Sonnenleitner
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6011
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Matthias Stuber
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6002
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de

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