Abwasserbeseitigung
Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer darf nur erteilt werden, wenn die Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten wird und die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinbar ist.
Kontakt
Anja Eschig
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
phone 0906 74-6193
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
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