Abwasserbeseitigung

Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer darf nur erteilt werden, wenn die Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten wird und die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinbar ist.

Kontakt
  • Anja Eschig
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6193
    mail anja.eschig@lra-donau-ries.de
  • Nina Zwölfer
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-644
    mail nina.zwoelfer@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Weitere Schlagworte: Abwasserbeseitigung

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.