Abwasserbeseitigung

Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer darf nur erteilt werden, wenn die Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten wird und die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinbar ist.

Kontakt
  • Anja Eschig
    Stellvertretende Fachbereichsleiterin
    phone 0906 74-6193
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Karolin Lanzel
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-3689
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Steffen Sonnenleitner
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6011
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Matthias Stuber
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6002
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