Bauwasserhaltung / Grundwasserabsenkung

Eine Bauwasserhaltung/Grundwasserabsenkung dient dazu, eine Baugrube während der Zeit einer Baumaßnahme trockenzulegen. Das vorübergehende Absenken von oberflächennahem Grundwasser und seine Wiedereinleitung stellt eine Gewässerbenutzung dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Es ist wichtig, dass nur unverschmutztes Wasser ins Gewässer eingeleitet wird. Das abgepumpte Wasser kann u.a. mit Feinstoffen, die aus dem Boden mit ausgeschwemmt werden, verunreinigt sein. Deshalb muss das Bauwasser vor Einleitung in das Gewässer über ein Absetzbecken, z.B. einen geeigneten Container, geleitet werden.

 

Kontakt
  • Anja Eschig
    Stellvertretende Fachbereichsleiterin
    phone 0906 74-6193
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Karolin Lanzel
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-3689
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Steffen Sonnenleitner
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6011
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Matthias Stuber
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6002
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