Bodenschutz und Altlasten

Nach den Grundsätzen des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden- und Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

Im juristischen Sinn sind schädliche Bodenveränderungen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

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