Bodenschutz und Altlasten

Nach den Grundsätzen des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden- und Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

Im juristischen Sinn sind schädliche Bodenveränderungen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Kontakt
  • Karin Köget
    Fachbereichsleitung
    phone 0906 74-262
    mail karin.koeget@lra-donau-ries.de
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    Ob eine schädliche Bodenveränderung vorliegt, ist anhand von Prüf- und Maßnahmewerten nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu beurteilen. Dabei ist immer nach den Pfaden

    • Boden - Mensch,
    • Boden - Nutzpflanze und
    • Boden - Grundwasser

    zu unterscheiden.

    Aufgabenbereiche des Landratsamtes:

    • Prüfung der Verpflichtungen nach dem Bodenschutzrecht
    • Erlass von Anordnungen
    • Führung des Altlastenkatasters
    • Altlastensanierung

    Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast vor, ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle oder das Landratsamt Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht – zu informieren.

    Weitere Schlagworte: Bodenschtz & Altlasten

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