Brauchwasserbrunnen, Beregnungsbrunnen und Trinkwasserbrunnen
Das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus dem Brunnen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese ist in 3-facher Ausfertigung beim Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich Wasserrecht - zu beantragen.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist lediglich das Entnehmen geringer Grundwassermengen für land- und forstwirtschaftliche bzw. gärtnerische Zwecke (zum Beispiel häuslicher Gartenbrunnen) oder zu einer vorübergehenden Nutzung. Für die erlaubnisfreien Benutzungen besteht jedoch ebenso eine Anzeigepflicht.
Kontakt
Anja Eschig
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
phone 0906 74-6193
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
phone 0906 74-6193
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
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