Brauchwasserbrunnen, Beregnungsbrunnen und Trinkwasserbrunnen

Das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus dem Brunnen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese ist in 3-facher Ausfertigung beim Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich Wasserrecht - zu beantragen.

Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist lediglich das Entnehmen geringer Grundwassermengen für land- und forstwirtschaftliche bzw. gärtnerische Zwecke (zum Beispiel häuslicher Gartenbrunnen) oder zu einer vorübergehenden Nutzung. Für die erlaubnisfreien Benutzungen besteht jedoch ebenso eine Anzeigepflicht.

Kontakt
Anja Eschig
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6193
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Jessica Janu
Fachbereichsleitung
phone 0906 74-6357
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Karolin Lanzel
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3689
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Steffen Sonnenleitner
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6011
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Matthias Stuber
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6002
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de

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