Fisch- und Flachteiche

Die Errichtung eines Fischteiches bedarf in den meisten Fällen einer vorherigen Genehmigung durch das Landratsamt Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht - und ist häufig mit Gewässerbenutzungen verbunden, die wasserrechtlich erlaubnispflichtig sind.

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, insbesondere die Errichtung von Fischteichanlagen, bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens. Auch Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betreiben von Fischteichanlagen, z.B. Aufstau eines Gewässers, Einleiten in ein Gewässer oder Entnahme von Wasser aus einem Gewässer, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Kontakt
Anja Eschig
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6193
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Jessica Janu
Fachbereichsleitung
phone 0906 74-6357
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Karolin Lanzel
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3689
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Steffen Sonnenleitner
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6011
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Matthias Stuber
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6002
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Sophie Spenninger
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6167
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de

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